Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit der FoRA Fortbildungsgesellschaft der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern mbH (im Folgenden Veranstalter) abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistungen zum Gegenstand hat.
§ 2 Anmeldung
Interessierte können sich verbindlich zu einer Fortbildungsveranstaltung über unsere Website, per Fax, per Mail oder auf dem Postwege anmelden. Mit der verbindlichen Anmeldung kommt ein Seminar-/Webinarvertrag zustande. Vertragspartner des Veranstalters ist grundsätzlich der/die angemeldete Teilnehmer/in. Auch ist es selbstverständlich möglich als Berufsträger für eine/einen Angestellte/n eine Fortbildungsveranstaltung zu buchen, dies ist bei der Anmeldung kenntlich zu machen. Bei rechtzeitiger Bekanntgabe - spätestens 24 Stunden vor Seminar-/Webinarbeginn - kann die Teilnahmeberechtigung kostenfrei auf eine/n Ersattzteilnehmer/in übertragen werden.
§ 3 Seminar-/Webinargebühren
- Die Gebühren werden nach zwei Wochen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gebühren sind an die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung unter Angabe des ebenfalls auf der Rechnung enthaltenen Verwendungszwecks zu überweisen.
- Für Referendare/innen und Auszubildende im Ausbildungsberuf "Rechtsanwaltsfachangestellte/r" bieten wir ermäßigte Seminar-/Webinargebühren an. Für den Erhalt der Gebührenermäßigung sind entsprechende Nachweise vorzulegen.
- Sofern nicht die Voraussetzungen des § 6 vorliegen, ist bei Abbruch eines Seminars/Webinars durch einen/eine Teilnehmer/in bzw. bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 5 die gesamte Gebühr fällig. Ein Anspruch auf Rückerstattung von (Teil-)Gebühren für nicht wahrgenommene Termine besteht nicht. Gleiches gilt bei nicht Erscheinen ohne Absage.
- Unsere Seminar-/Webinargebühren werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer fällig.
§ 4 Preisänderungen
Soweit Änderungen des Gesetzgebers oder von Behörden sich maßgeblich auf die Preisgestaltung der Seminare/Webinare auswirken, ist der Veranstalter auch nach Vertragsabschluss zur Vornahme entsprechender Preisanpassungen berechtigt. In einem solchen Fall hat der/die Vertragspartner/in ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrages. Die Kündingungsfrist beträgt zwei Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung. Eine Kündigung ist schriftlich zu erklären.
§ 5 Ausschlussrecht
Im Falle einer nach § 3 nicht rechtzeitig zum Zeitpunkt der Fälligkeit geleisteten Zahlung, behalten wir uns vor, den/die Vertragspartner/in bis zur vollständigen Begleichung der Seminar-/Webinargebühr von der Fortbildungsveranstaltung auszuschließen. Die Zahlungsverpflichtung bleibt hiervon unberührt. Darüber hinaus hat der Veranstalter bis zur vollständigen Bezahlung der Seminar-/Webinargebühr ein Zurückbehaltungsrecht an dem jeweiligen Teilnehmerzertifikat sowie dem Skript zur Veranstaltung. Weitere Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.
§ 6 Umbuchung/Nichtteilnahme ohne Absage
- Grundsätzlich sind Umbuchungen sowohl bei Präsenzveranstaltungen als auch bei Webinaren möglich. Ein Umbuchungswunsch ist dem Veranstalter unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB (Telefax bzw. Mail ist ausreichend) mitzuteilen. Eine Umbuchung zwischen dem 14. und dem 7. Tag vor der Veranstaltung ist kostenfrei möglich.
- Der Veranstalter behält sich vor, Umbuchungen in eine ausgebuchte Veranstaltung abzulehnen. Weiterhin besteht kein Anspruch darauf, dass die neu ausgewählte Verasntaltung durchgeführt wird.
- Im Falle einer nicht erfolgten Absage/Umbuchung eines Seminars/Webinars bleibt die volle Zahlungsverpflichtung des/der Teilnehmers/in bestehen. Ein Umbuchungsanspruch besteht nicht.
§ 7 Stornierung/Rücktritt
- Eine Stornierung einer Veranstaltungsanmeldung ist dem Veranstalter unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB (Telefax bzw. Mail ist ausreichend) mitzuteilen.
- Eine kostenlose Stornierung der Anmeldung seitens der/des Angemeldten ist bei Präsenzseminaren bis zum 15. Tag vor dem Veranstaltungstermin möglich.
- Erfolgt der Rücktritt bezogen auf ein Präsenzseminar zwischen dem 14. und dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn entstehen Stornokosten in Höhe von 15,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Bei einem Rücktritt bezüglich eines Präsenzseminars ab dem 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn scheidet eine Erstattung aus. Es bleibt das volle Entgeld fällig. Die Benennung einer Ersatzperson ist kostenfrei möglich.
- Ein Rücktritt bezüglich eines Webinars ist bis 24 Stunden vor der Veranstaltung kostenfrei möglich, erfolgt der Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt, bleibt das volle Entgelt fällig.
- Sonstige Rücktritts- und Widerrufsrechte bzw. die Kündigung des Seminar-/Webinarvertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind für den/die Vertragsparter/in ausgeschlossen.
§ 8 Veranstaltungsdurchführung/Rücktrittsvorbehalt
- Unsere Fortbildungsveranstaltungen finden bei einer Anmeldezahl von 15 Personen sicher statt. Bei geringerer oder geringer werdender Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, das Seminar/Webinar abzusagen oder zu verschieben. Im Falle einer Absage werden bereits gezahlte Seminar-/Webinargebühren zurückerstattet.
- Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Im Falle von höherer Gewalt oder der kurzfristigen Absage einer/s Referentin/en behalten wir uns vor, die Veranstaltung zu verschieben, mit einem Ersatzreferenten durchzuführen oder an einem anderen Ort stattfinden zu lassen. Weitergehende Ansprüche bestehen auch in diesem Falle nicht.
§ 9 Seminarablauf/Seminarinhalt
Sowohl zeitliche als auch inhaltliche Änderungen ein Seminar oder Webinar betreffend behalten wir uns ausdrücklich vor. Erstattungsansprüche entstehen in diesem Fall nicht.
§ 10 Seminarort
Kurzfristige Änderungen der Tagungsstätte sind möglich. Erstattungsansprüche entstehen in diesem Fall nicht.
§ 11 Kündigung des Veranstalters
Bei wesentlichen gesetzlichen oder behördlichen Änderungen der Rahmenbedingungen sowie von dem/der Teilnehmers/in zu vertretendem Grund, ist der Veranstalter zur Kündigung des Seminar-/Webinarvertrages berechtigt.
§ 12 Webinare
- Für die Webinare gelten die Vorschriften über die Seminare entsprechend, es sei denn, es ist etwas anderes in § 12 Abs. 2 ff. geregelt.
- Für die technischen Voraussetzungen zur Webinarteilnahme sorgt der/die Teilnehmer/in selbstverantwortlich. Ob die Hard- und Softwareausstattung der Teilnehmenden die Mindestanforderungen zur Teilnahme erfüllt kann vom Veranstalter nicht beurteilt werden. Eine Haftung des Veranstalters und damit ein Rückerstattungsanspruch bei nicht funktionierender Technik ist ausgeschlossen.
- Eine Webinarteilnahme ist grundsätzlich nur mit der Zuschaltung per Kamera- und Audioverbindung möglich. Kann eine dieser Verbindungen von Seiten des/der Teilnehmers/in nicht hergestellt werden, wird keine Teilnahmebstätigung des Veranstalters ausgegeben. Auch besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Webinargebühr.
- Der Zugangslink wird dem/der Teilnehmer/in 24 Stunden vor Webinarbeginn zugesandt. Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung ist untersagt. Sollte der Veranstalter von einer Zuwiderhandlung und der damit verbundenen Mehrfachnutzung des Zugangslinks Kenntnis erlangen, steht dem Veranstalter ein Schadensersatz zu.
- Die Webinarinhalte sind urheberrichtlich geschützt. Diesbezüglich gilt § 13.
§ 13 Skripte/Urheberrecht
- Grundsätzlich werden die Skripte in den Seminaren als Printmedium verteilt und bei den Webinaren digital zur Verfügung gestellt.
- Die Skripte sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder gewerbliche Nutzung ist ohne schriftliche Einwilligung des Veranstalters und des Urhebers nicht gestattet.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Inhalte der Skripte sowie Präsentationen der Referenten/innen.
§ 14 Datenschutz
Auf die Datenschutzerklärung des Veranstalters wird verwiesen.
§ 15 Teilnahmezertifikate
- Ein Teilnahmezertifikat, welches als Fortbildungsnachweis für die zuständige Rechtsanwaltskammer dient, erhalten Teilnehmer/innen nach vollständiger Absolvierung des Seminars/Webinars.
- Zumeist werden unsere Fortbildungsveranstaltungen als Pflichtfortbildung im Sinne des § 15 FAO anerkannt. Diese Veranstaltungen sind in unserem Angebot entsprechend gekennzeichnet. Eine Entscheidung über die Anerkennungsfähigkeit bleibt jedoch den jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammern vorbehalten. Eine Vorabzertifizierung ist nicht möglich.
§ 16 Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schwerin.